Einreise – Zoll – Zigarettenpreise

Einreise bzw. Zollbestimmungen, Freimengen und Preise für Tabak bzw. Zigaretten

Französische Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Zoll Einreise Frankreich

Trotz EU gibt es immer noch Zollvorschriften

Aufgrund des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957 können Deutsche mit einem gültigen deutschen Reisepass oder einem gültigen Personalausweis nach Frankreich einreisen.
Der deutsche Kinderausweise wird anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines begleitenden Elternteils eingetragen sind.

Achtung: Fluggesellschaften können an Ihre Dokumente andere (d.h. strengere) Anforderungen stellen, die von den oben genannten staatlichen Regelungen abweichen. Erkundigen Sie sich daher vor Ihrer Reise bei der entsprechenden Airline.

Einreise bzw. Zollbestimmungen für Haustiere

Für Reisen mit Tieren (Hund, Katze und Co.) ändern sich die Bestimmungen öfter. Gut informieren kann man sich beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) in der Rubrik Top-Themen „Reisen mit Heimtieren“.

HINWEIS: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern. Haftung kann ich für dieses Thema wie auch für den ganzen Reiseführer nicht übernehmen.

Aktueller Preis (2016) für Tabakwaren bzw. Zigaretten in Paris / Frankreich

Zigaretten Preis Paris FrankreichInteressant für Raucher ist natürlich der Zigarettenpreis in Paris und die damit verbundene Frage, Zigaretten mitbringen oder vor Ort kaufen?
Der Preis für Zigaretten ist in den letzten Jahren in Paris bzw. Frankreich stark gestiegen. So beträgt der aktuelle Preis (Stand 2018) für ein 20er Päckchen Markenzigaretten (z.B. Marlboro, Gauloises, Camel, Lucky Strike…)  in Frankreich ca. 6,80 – 7,20 Euro. „No-Name“ Zigaretten sind etwas günstiger. Damit sind Tabakwaren also teurer als derzeit in Deutschland. Es lohnt sich daher nicht aufgrund des Preises, Zigaretten aus Frankreich mit nach Hause zu bringen.

HINWEIS: Die Bestimmungen können sich jederzeit ändern. Haftung kann ich für dieses Thema wie auch für den ganzen Reiseführer nicht übernehmen.

Ausfuhr- bzw. Zollbestimmungen – wichtig v.a. bei Zigaretten, Tabak und Alkohol


Reisende können aus Frankreich abgabefrei und ohne Zollformalitäten Waren nach Deutschland mitbringen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Waren:
– nicht aus einem der zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiete mitgebracht werden,
– weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind,
– keinen Verboten und Beschränkungen der Ein- oder Durchfuhr unterliegen.

Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, dass dem Zoll eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheint. Dies ist oft bei Zigaretten und Alkohol der Fall. Zur Abgrenzung des gewerblichen Warenverkehrs vom privaten Reiseverkehr gelten in diesen Fällen im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr folgende Richtmengen:

siehe Broschüre Zoll und Freimengen (*.pdf; 1,0 MB)

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